Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der Bedingungen

1. Die Leistungen und Lieferungen der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH werden auf Grundlage der
vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.


2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß
diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.


3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.


II. Lieferzeiten, Teillieferung


1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf,
Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies
gilt entsprechend für den Fall, daß sich die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH bei Eintritt einer dieser
Ereignisse in Lieferverzug befindet.


2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Regelin
Fahrzeugtechnik GmbH und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom
Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten
Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist
erforderlich, daß er der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von
mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.


3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH berechtigt, Teillieferungen
zu erbringen.


III. Lieferung, Transport, Gefahrübergang


1. Die Gefahr geht an den Kunden über sobald er die bestellte Ware in Empfang genommen hat.


2. Die Wahl des Transportunternehmens obliegt der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH.


3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH berechtigt, den ihr
entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten bleibt.


4. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH wird alle Waren gegen Verlust und Beschädigung auf dem
Transportweg versichern.


IV. Vertragsabschluss


1. Sämtliche Angebote der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt
erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH. Der Kunde ist -
soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.


2. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Sie verstehen sich ab
Lager Gießen zuzüglich anfallender Frachtkosten.


V. Gewährleistung, Untersuchungspflichten


1. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die
Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit von zwei Jahren, daß Lieferungen und Leistungen frei von
Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.


2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, daß der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378
HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


3. Nicht von der Gewährleistung umfaßt sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang
damit stehen, daß der Kunde die Vorschriften über Installation, Einbau, Einsatz und Einsatzbedingungen
nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den
gerügten Mangel sind.


4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei
Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine
Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
(Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des
Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.


5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH eine
Gewährleistung von einem Jahr.


6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie
des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.


7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich
originalverpackt an die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH zurückschicken. Für aufgrund nicht
ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht
übernommen werden.


8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch
entstandenen Aufwendungen. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH behält sich eine Weiterberechnung von
Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.


9. Geräte, die nicht von der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH bezogen wurden, werden unrepariert unter
Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.


10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.


VI. Eigentumsvorbehalt


1. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung vor.


2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.
B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware an die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ab.


3. Die im Eigentum der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen
Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden an die Regelin
Fahrzeugtechnik GmbH abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.


4. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an
den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt, sofern Forderungen
gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.


5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder
Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Regelin
Fahrzeugtechnik GmbH berechtigt.


6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH stehenden
Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder
vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.


7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Regelin
Fahrzeugtechnik GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


VII. Zahlung, Zahlungsverzug


1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der
Regelin Fahrzeugtechnik GmbH geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich
erfüllungshalber angenommen werden. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ist darüber hinaus berechtigt,
als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an
denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die
Geltendmachung eines der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt
unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH kein
oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


2. Gegenüber Ansprüchen der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des
Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen


1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.


2. Wenn und soweit die Haftung der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der
Regelin Fahrzeugtechnik GmbH.


VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand


1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH
bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH.


2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gießen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.


IX. Software, Literatur


Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die
besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der
vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.


X. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit


1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen
Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.


2. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch
zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Regelin
Fahrzeugtechnik GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben
oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und
Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des
Datenschutzes werden von der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH beachtet.


3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige
Bestimmung an Ihre Stelle, die Ihr sinngemäß am nächsten kommt. Beruht die Unzulässigkeit uder
Unwirksamkeit auf einer Größe oder Zahl, so tritt an Ihre Stelle der nächstliegende gesetzlich zulässige
Wert.


Adresse:
Regelin Fahrzeugtechnik GmbH * Ohlebergsweg 13 * 35392 Gießen * Tel.: 0641 - 97 17 457 * Fax: -97 27 882
Geschäftsführer: Uwe Regelin * Eingetragen beim Amtsgericht Gießen HRB 3608
Stand: 06.02.2013


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